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1. Alte Geschichte - S. 15

1879 - Dillenburg : Seel
— 15 — persischen Heere immer weiter zurück und lockten es so in unwirkliche Gegenden. Als Darins sie Zu Unterwerfung oder Kampf auffordern ließ, sandten sie ihm einen Vogel, eine Maus, einen Frosch und 5 Pfeile zum Geschenke, um ihm damit zu sagen: „Wenn ihr Perser euch nicht wie Vögel zum Himmel erhebt oder wie Mäuse in die Erde verkriecht oder wie Frösche in die Sümpfe springt, so werdet ihr durch unsre Pfeile umkommen." Darins gerieth bald in große Noth; um dem Hunger und den feindlichen Reitern nicht zu erliegen, mußte er den Rückzug antreten. Wären nicht durch die Treue des Histiäus die Brücken erhalten geblieben, so wäre er mit seinem Heere umgekommen. Zur Belohnung übergab er dem Histiäus eine Landschaft in Thrazien. Durch das Streben dieses Mannes nach Selbstständigkeit wurde er in Krieg mit Griechenland verwickelt, der ihm und seinem Reiche verhängnisvoll wurde und den wir später genauer betrachten werden. f. Sitten und Einrichtungen der Perser. Die Natur des Landes bedingte hauptsächlich zweierlei Arten der Beschäftigungen: Ackerbau und Viehzucht; die Bewohner der Berge neigten mehr zu kriegerischer Thätigkeit. Der König wurde aus dem angesehensten Adelsgeschlechte, den Achämeniden gewählt. — Ihre Religion war ein auf Natur- und Sternendienst beruhender Cultus, in welchem die Sonne und das Feuer die wichtigste Rolle spielte.^ Die Priester hießen Magier; sie waren in allerlei Wissenschaften, besonders der Sternkunde und der Sterndeuterei erfahren und trieben Zauberei, gestützt auf die von ihnen absichtlich erhaltene Dummheit des Volkes. Sie gehörten auch zu den Räthen des Königs. Dieser führte einen Hofstaat, wie ihn nur t)ie reichsten und mächtigsten Fürsten zu führen vermochten, lebten im Winter im heißen Babylon, im Frühling in Susa und im Sommer im kühleren Ekbatana. Die größten Städte des Landes waren durch Kunststraßen verbunden, und ein ziemlich regelmäßig eingerichteter Botendienst beförderte die Befehle des Königs in die Landschaften und Nachrichten von hier in die Hauptstadt. Die Provinzen wurden durch Statthalter, Satrapen genannt, regiert. Diese wurden meist aus der Zahl der Verwandten und Günstlinge des Königs entnommen und konnten nach Willkür, ohne Bestrafung fürchten zu müssen, da alle Klagen der Unterthanen unberücksichtigt blieben, wenn nur die dem Hose schuldigen Abgaben jährlich richtig entrichtet wurden, schalten und walten und aus dem Schweiße ihrer Untergebenen ihre Hab- und Genußsucht besrie-

2. Alte Geschichte - S. 90

1879 - Dillenburg : Seel
die Wagschale warf und erwiderte: „Vae victis“ (d. H. Wehe den Besiegten, so viel als: die Besiegten müssen sich alles gefallen lassen), als Camillns, aus der Verbannung zurückgekehrt, mit einem Heere erschien, den Galliern eine Niederlage beibrachte und sie dadurch zum schleunigen Rückzüge Zwang. — Aber Rom war verödet, und dem Volke fehlten die Mittel, sich wieder anzubauen. Daher beschloß man, sich in Vejt anzusiedeln. Doch dem Camillns gelang es, das Volk von seinem Vorhaben abzubringen und dazu zu veranlassen, daß die Stadt wieder ausgebaut wurde. In Folge dessen wurde er als der zweite Gründer Roms gepriesen. Als der oben genannte Manlins den Antrag stellte, Staatsländereien zu verlausen und aus dem Erlöse die Schulden der Plebejer zu bezahlen, zog er sich dadurch Anklage und Verurteilung zu, worauf er einen Versuch machte, die Staatsverfassung zu stürzen. Nun verlor er auch das Zutrauen des Volkes und seiner Tribunen, und obgleich er vom Gerichtsplatze aus auf das von ihm gerettete Capitol hinwies, so wurde er doch zum Tode verurtheilt und vom tarpejischen Felsen hinabgestürzt. c. Licinius Stolo und Lucius Sextius. Einen gewissen Abschluß erlangten die Streitigkeiten zwischen den Patriziern und 366 Plebejern im Jahre 366 v. Chr. durch die in Folge der staub-v.chr.haften Bemühungen der beiden Tribunen Licinius Stolo und Lu eins Sextius zur Annahme gebrachten Gesetze. Diese waren den Plebejern äußerst günstig und bestimmten, 1. daß jeder römische Bürger (also auch die Plebejer) Antheil an den Staatsländereien haben solle; 2. daß die Grundbesitzer neben den Sclaven mich freie Lohnarbeiter halten mußten und 3. daß von den alljährlich zu wählenden Consuln immer einer ein Plebejer sein müsse. Wohl widerstanden die Patrizier noch lange der vollen Ausführung dieser Gesetze; doch errangen von jetzt ab die Plebejer ein hohes Staatsamt nach dem andern (sogar die Dictatnr). Diese Gleichheit der römischen Stände war die Grundlage für die später erworbene Größe und Macht Roms. — Da jetzt ein größerer Theil des Volkes sich mit Ackerbau beschäftigte, auch die Schuldhaft und Schuldknechtschaft von einem richterlichen Ausspruche abhängig - war, so verschwanden auch die Klagen der Stände gegen einander nach und nach. Noch mehr Einigkeit zwischen den Patriziern und Plebejern wurde durch eine furchtbar wüthende Pest und ein großes Erdbeben (Opfertod des Marcus Curtius), durch neue Einfälle der Gallier (Siege im Zweikampfe durch Titus Manlius,

3. Alte Geschichte - S. 134

1879 - Dillenburg : Seel
— 134 — schlossen sich meist an reichere und mächtigere Herren an, waren ihre Dien st mannen oder ihr Gesinde und erhielten manchmal ein kleines Gut, Feod (von feudum) genannt, als Lehen. Unfrei waren diejenigen, welche kein eignes Recht besaßen und von der Gnabe und dem Schutze eines Vollsreien abhingen. Völlig unfrei waren die leibeigenen Knechte, zu welchen die Kriegsgefangenen gemacht wurden. Diese betrachtete man wie eine Sache zum Allod oder Feod gehörig, sie wurden aber milde behandelt. Eine Familie hieß Sippe, Sippschaft, auch Magenschaft und zerfiel in Schwertmagen, d. i. männliche Verwandte, und Spillmagen, d. i. weibliche Verwandte. Der Hausvater war der Herr der ganzen Familie, deren Glieder sämmtlich in seinem Banne waren; ans diesem traten sie, wenn sie sich verheirateten oder sich in den Dienst eines andern stellten. — Hundert Hufen bildeten eine Gemeinde, die Allode einer Gemeinde die Markuug. Die freie Verbindung einer Anzahl von Gemeinden nannte man Gau, an dessen Spitze der Gaugraf stand. So weit eine Völkerschaft reichte, so weit reichte der Gau; er zerfiel in Hundertschaften. Mehrere Gaue vereinigten sich manchmal zu einem Bunde. Bei manchen deutschen Stämmen ragten einzelne Herren durch ihre Macht und durch die große Zahl ihrer Dienstleute hervor; man nannte sie Edelinge (Adlige). Ihre hervorragende Stellung gründete sich aber nicht auf durch Erbschaft überkommenen großen Besitz, noch hatten sie besondere Vorrechte. Ans den Geschlechtern der Edelinge wurden die Fürsten des Volkes durch Stimmenmehrheit gewählt, die Tapfersten zu Heerführern oder Herzögen, die Erfahrensten zu Gaurichtern, die Gottesfürchtigsten zu Oberpriestern. Die Fürsten und Könige, welche übrigens keine solche Gewalt besaßen wie jetzt, wurden in der Volksversammlung gewählt und dann auf den Schilb gehoben und dem Volke gezeigt. Sie zeichneten sich weder durch ihre Kleidung, noch durch sonstige Abzeichen ans; sie empfingen keine Abgaben, wohl aber Geschenke und größeren Antheil an der Kriegsbeute. Manche Stämme wählten ihre Fürsten nur für die Dauer eines Krieges. — Einen eigentlichen Priesterstanb gab es bei den alten Deutschen nicht; jeder Hausvater war zugleich Hauspriester. Wichtige Angelegenheiten würden zuerst von den Fürsten ober Gemeinbevorstehern berathen, dann aber bei’ Volksversammlung zur nochmaligen Berathung und Beschlußfassung vorgelegt. Nur die Vollfreien hatten das Recht, zugleich aber auch die Pflicht,

4. Alte Geschichte - S. 135

1879 - Dillenburg : Seel
— 135 — bei der Volksversammlung zu erscheinen und ihre Stimme abzugeben. Diese Versammlungen wurden zu bestimmten Zeiten, entweder bei Vollmond oder bei Neumond abgehalten und zwar an einem geweihten Orte, welcher Malstatt oder Thing hieß; Ordnung und Ruhe hielt der Oberpriester aufrecht. Von der Volksversammlung gingen alle Gesetze aus. Diese beruhten auf Herkommen und pflanzten sich mündlich in Sprüchen oder in der oben erwähnten Runenschrift fort. Auch Anklagen wurden in der Volksversammlung vorgebracht, Streitigkeiten entschieden und Strafen für begangene Vergehen festgesetzt. Die Strafe war meist ein Schadenersatz, welcher Währgeld hieß; die Höhe derselben richtete sich nach der Art der Beleidigung und nach dem Stande und dem Geschlechte des Beleidigten und des Beleidigers. So mußte für die Beleidigung einer Frau mehr Währgeld entrichtet werden, als für die Beleidigung eines Mannes; ein Edeling erhielt ein höheres Währgeld, als ein gewöhnlicher Freier. Konnte das bestimmte Währgeld nicht entrichtet werden oder wurde es zurückgewiesen, so trat die Selbsthülse ein, welche sich oft bis zur Blutrache steigerte. Fehlten für eine Behauptung die Beweise, so galt der Eid; zum öfteren entschied auch das Gott es urtheil, welches in der Feuerprobe oder der Wasserprobe bestand; auch gerichtlicher Zweikampf kam vor. Leibes- und Freiheitsstrafen wurden nicht verhängt; Todesstrafe traf nur Feige, Verräther und Ehebrecher und konnte nur von den Priestern ausgesprochen werden. 2. Kämpfe der Deutschen mit den Römern. a. Die Züge des Drnsus. Seitdem die Cimbern und Teutonen von den Römern vernichtet worden waren (s. S. 112 u. 113), waren die Römer darauf bedacht, ihre Eroberungen auch über Germanien auszudehnen. Cäsar war es gelungen, im Jahre 50 v. Chr. das ganze linke Rheinufer zum römischen Reiche zu bringen, und im Jahre 15. v. Chr. wurde auch das ganze rechte Donau-Ufer .zur römischen Provinz gemacht. Damit hatten die Römer eine sichere Basis für ihre kriegerischen Unternehmungen in Deutschland gewonnen, um so mehr, da sie überall an ihren Grenzen und in den erworbenen Ländern feste Plätze als Stützpunkte erbauten. Der Kaiser Augustus hatte, als er nach einem längeren Aufenthalte in Gallien sich wieder nach Rom zurückbegab, den Oberbefehl und die Leitung aller gallischen Angelegenheiten seinem

5. Alte Geschichte - S. 131

1879 - Dillenburg : Seel
— 131 — Zu ihren unrühmlichen Eigenschaften sind zu zählen: 1. Die Völlerei und Trunksucht. Meth und Bier wurden gar oft unmäßig von ihnen getrunken. Tag und Nacht hintereinander fort zu trinken, galt nicht etwa als Vorwurf. Bei ihrer Trunkenheit kam es vielfach zu Zwistigkeiten, welche meist mit Verwundung und Todtschlag endeten. Auch Ehebündnisse und Friede mit dem Feinde wurden bei Trinkgelagen berathen und beschlossen. Alle Rathsversammlungen waren mit Gelagen verbunden, doch wurde das, was beschlossen worden war, am andern Tage nochmals berathen; „sie rathschlagten, wenn sie zur Verstellung unfähig waren, und beschlossen, wenn sie nicht irren konnten." 2. Ihre Spielwuth. Das Spiel, besouders das Würfelspiel, liebten sie leidenschaftlich. Da wurde alles eingesetzt: Haus und Hof, Weib und Kind, und war alles verspielt, so setzte man noch die eigne Person auf den Wurf. Ging auch dieser Wurf verloren, so war der Deutsche redlich genug, dem Gewinnenden ohne Widerrede und ohne Widersetzlichkeit in die Sclaverei zu folgen. 3. Die Streit-und Rachsucht. Im Frieden war ihnen nicht lange wohl; gabs keinen Krieg, so suchten sie Händel untereinander oder mit Fremden. Beleidigungen wurden nur selten vergeben; der Feind mußte büßen; die Blutrache war bei ihnen Sitte und Pflicht. Die Feindschaften des Vaters erbten fort auf die Kinder. Doch war auch Versöhnung zwischen den Verfeindeten möglich. Ein Todtschlag z. B. wurde gesühnt durch eine gewisse Anzahl von Zugthieren und kleinerem Vieh. Der geschlossenen Versöhnung traten alle Verwandten des Beleidigten bei. In der Kindererziehung waren die Germanen sehr sorgfältig. Die Abhärtung des Körpers begann schon bei der Geburt; unmittelbar nach derselben wurde das Kind in kaltes Wasser gelegt; schon in zartem Alter suchte man das Kind an Wind und Wetter zu gewöhnen. Die Knaben wurden schon frühzeitig mit auf die Jagd genommen und in der Handhabung der Waffen geübt. Ein Lieblingsspiel der Jünglinge bestand darin, nackt zwischen entblößten Schwertern und starrenden Lanzen, welche ihnen von Männern in Reihen entgegengehalten wurden, furchtlos zu tanzen. Empfangene Wunden achtete man nicht. Der schönste Tag für den Jüngling war der, wenn er in öffentlicher Volksversammlung von seinem Vater oder dem Fürsten des Stammes

6. Mittelalter - S. uncounted

1879 - Dillenburg : Seel
Vorwort. Es möge mir gestattet fein, auch diesem 2. Theile ein kurzes Wort vorauszuschicken, um besonders aus eine Eigenthümlichkeit dieses und des demnächst erscheinenden 3. Theiles hinzuweisen und meine Gründe dafür anzugeben: es ist die Verschmelzung der speciell preußischen Geschichte mit der allgemeinen deutschen Geschichte. Ungünstige Verhältnisse, mit denen die hiesige Präpa-randenanstalt zu kämpfen hat und welche nicht zu beseitigen find, in Folge deren aber die Geschichte des engeren Vaterlandes niemals ausreichend behandelt werden konnte, veranlaßten mich zu der Anordnung, die einzelnen Abschnitte der preußischen Geschichte in die deutsche Geschichte da einzulegen, wohin sie der Zeit nach gehören. Die Befürchtung, daß bei dieser Art der Behandlung das fcharfe Auseinanderhalten der beiden Gebiete erschwert werde und daß vielleicht unklares Vermischen beider möchte herbeigeführt werden, hat sich als nicht zutreffend erwiesen; im Gegentheil, die preußische Geschichte wurde durch die jedesmal vorher behandelten Abschnitte der deutschen Geschichte näher beleuchtet, so daß sie im Zusammenhang mit dieser nur noch klarer und verständlicher wurde. Mehrjährige Erfahrung hat die Richtigkeit dieser Behandlungsweife bestätigt. Dadurch, daß die einzelnen Abschnitte aus der preußischen Geschichte an das Ende des jedesmaligen ^Abschnittes deutscher Geschichte gestellt sind, ist es denen, welche ' mit der angedeuteten Methode nicht einverstanden sind, möglich i gemacht, auch bei Gebrauch dieses Buches erst die deutsche Gelschichte und darnach die speciell preußische Geschichte im Zusammenhange zu behandeln. Herborn, im August 1879. Der Verfasser.

7. Mittelalter - S. 42

1879 - Dillenburg : Seel
— 42 — Haltes in Italien brach eine Seuche in seinem Heere aus, welche auch in ihn den Keim des Todes legte; er starb 1039 zu Utrecht. — Sein Nachfolger, Heinrich Iii. der Schwarze (1039—1056) verfolgte das Ziel seines Vaters, die Hebung der Kaisermacht durch Niederhaltung der Fürstengewalt, mit Erfolg weiter. Manche Herzogtümer ließ er lange Zeit unbesetzt oder besetzte sie nach Gutdünken; die Fürsten mußten sogar seinem noch in der Wiege liegenden Sohne huldigen. Er erließ ein allgemeines Friedensedict und behauptete besonders auch der Geistlichkeit und dem Papste gegenüber die Unabhängigkeit seines Willens. Im Jahre 1046 erhielt er die römische Kaiserkrone und ließ sich dabei von den Römern wieder eidlich versprechen, ohne die Genehmigung des Kaisers keinen Papst zu wählen. In den besten Mannesjahren erkrankte er und starb auf der kaiserlichen Pfalz Bodfeld 1056. d. Jugend und Erziehung Heinrich's Iv, Heinrich Iv. war 1050 geboren, so daß er bei seines Vaters ^ode noch nicht sechs Jahre alt war. Seine Mutter Agnes übernahm die Regierung ; aber sie war den Verhältnissen in keiner Weise gewachsen. Der König ein Knabe, die Mutter ein Weib, das bald diesem, bald jenem ihrer Rathgeber folgte, um sie alle ans ihrer Leite zu behalten: wie sollten da Recht und Gerechtigkeit zu finden fein! Die Fürsten erhoben stolz ihre Häupter, um früher verlorne Rechte sich wieder anzueignen. Um sich die Großen des Reichs geneigt zu machen, gab Agnes dem Grafen Rudolf v on Rh eins el-den das erledigte Herzogthurn Schwaben; Vatern gab sie au Otto von Nordheim. Der Erzbisthof Adalbert von Bremen, ein treuer Anhänger des Kaiserhauses, hctte_ schon zu Heinrichs Iii. Zeiten eine bedeutende Stellung am Hofe gehabt und wußte auch jetzt feinen Einfluß geltend zu machen; ihn suchte zu verdrängen Erzbischof Hanno von Köln, ein Herr sch süchtiger, grausamer Mensch von niedriger Herkunft; ebenso stand Bifchof Heinrich von Augsburg als erster Rathgeber in hoher Gunst bei der Kaiserin. Diese geistlichen Herren aber waren unter sich uneinig, und, deshalb suchte die übelberatheue Kaiserin Schutz und Stütze bei den weltlichen Großen; aber auch diese wandten sich von ihr ab. Man beschuldigte sie, daß sie den jungen König zu weichlich erziehe und daß sie nicht im Stande sei, das Ansehen Deutschlands nach außen zu erhalten. Deshalb strebten die Fürsten danach, den jungen Heinrich. von feiner Mutter zu

8. Mittelalter - S. 74

1879 - Dillenburg : Seel
— 74: — bei dem Mahle nahm er den Ehrenplatz, dem Hauswirth gegenüber ein; Zu seiner Seite saßen die Burgfrau und die Edelfräulein, welche ihn während des Mahles bedienten. d. Turniere. Zum Vergnügen der Ritter, sowie zur Erhaltung des ritterlichen Sinnes fanden von Zeit zu Zeit Turniere statt (Turnier von turnen, d. h. kämpfen, ringen). Es waren dies feierliche Kampfspiele, in welchen die Ritter ihre körperliche Gewandtheit und Kraft zeigten und sich dadurch bei der Menge der Zuschauer Ruhm und Ehre erwarben. Meist fanden sie bei besonderen Veranlassungen, wie z. B. bei der Krönung des Königs, statt, und es wurde zu denselben schon längere Zeit vorher eingeladen. Hatte sich ein Ritter ein entehrendes Verbrechen zu Schulden kommen lassen, so wurde er von den Turniervögten, bei welchen jeder Teilnehmer sich zuvor anmelden mußte, zurückgewiesen; ein Nichtadliger durfte überhaupt nicht theilnehmen. Schauplatz der Turniere waren die Marktplätze der Städte ober freien Plätze vor den Stadtthoren; doppelte Schranken umgaben den Kampfplatz. Ringsherum erhoben sich die Sitze der Zuschauer. Schon früh an dem zum Kamps festgesetzten Tage füllte sich der Zuschauerraum mit der schaulustigen Menge, in welcher jeder den andern durch Pracht und Anfwanb zu überbieten suchte. Trompeten und Pauken verfünbeten die Ankunft der Ritter, welche in stattlicher Rüstung auf schnanbenben Rossen in die Schranken ritten. Dann trat ein Herolb auf, verkündete den Beginn be§ Lanzenstechens und rief die Namen der Ritter, welche miteinander kämpfen sollten, je zwei und zwei. Das Zeichen zum Angriffe wurde durch die Trompete gegeben, worauf die Gegner mit eingelegter Lanze in vollem Galopp gegen einander lossprengten. Wer bei dem heftigen Anprall feinen Gegner aus dem Sattel warf, oder wessen Lanze bei dem Stoße zersplitterte, war Sieger; blieb eine Lanze ganz unversehrt, so galt dies als Beweis, daß sie schlecht geführt worden war. Hatten nun alle Kämpferpaare mit einander gekämpft, so traten die Ritter wohl auch scharenweise gegen einander auf; manchmal hielten die Knappen auch noch ein sogen. Gesellenstechen. Waren die Kampf-spiele beendet, so folgte die Verkeilung des Dankes, d. h. des Preises; Kampfrichter bezeichneten den, welcher sich am meisten ausgezeichnet hatte; sein Name wurde unter dem Klange von Trompeten und Pauken ausgerufen. Darauf nahte sich der Sieger den Damen und empfing kniend ans deren Händen den Sieger- | \

9. Mittelalter - S. 49

1879 - Dillenburg : Seel
— 49 — Wohl wurde es Heinrich sehr schwer, sich alledem zu fügen: ober er mußte es, wollte er nicht seiner Krone verlustig gehen. Er beschloß daher, sich dem Papste zu Füßen zu werfen und Verzeihung und Lossprechung zu erflehen. Nur von seiner Gemahlin im£) seinem dreijährigen Sohne begleitet, machte er sich von Spe'er ans aus den Weg, mnßte aber, da alle Alpenpässe von seinen Feinden besetzt waren, durch Burgund über den Mont-Cenis reisen. Unter entsetzlichen Mühsalen und Beschwerden kam er jenseits der Alpen cm, von den Lombarden freudig ausgenommen, weil sie glaubten er sei gekommen, den Papst zu züchtigen. Dieser hatte sich bei bei Nachricht von der Ankunst des Kaisers zu feiner Sicherheit aur das feste Schloß Canossa, welches der Gr äsin Ma-bd" ~0§,fana. gehörte, begeben. Als Heinrich vor dem Schlosse erschien, bat die Gräfin für ihn, aber vergebens. Er wollte Heinrich nicht vorlassen, weil er den deutschen Fürsten ver- rl v f s°^ne ^ mit Henrich zu verhandeln. Da entschloß sich dieser, durch Anwendung der härtesten Bukübunapn fmmen. 3» sjsä fletb und barfuß stand Heinrich drei Tage lang bei der strenqsten Kalte vor dem Burgthore, Einlaß begehrend. Erst am brüten Sage (am 28. Januar 1077) ließ ihn Gregor ein. Heinrich 1077 v »rlr r' 5u [e8tc seine Beichte ab und erhielt dann firfi f„ M, m" 7 ?rcn S-gen bes Papstes. Dann begab man sich in die Burgkapelle, wo der Papst ein Dankaebet fvrnrfi unh dann selbst die Messe las, nach welcher ein gemeinschaftliches Mahl eingenommen wurde. Gleich nach diesem Mahle'verl ß Heüirich dte Burg .* er hatte erreicht, was er wollte, aber das Andenken an Canossa verließ ihn zeitlebens nicht. e. Gegenkönig Rudolf von Schwaben. Nack der Demüthigung Heinrichs fielen die Lombarden, welche geglaubt hatten T den Papst zu züchtigen, von ihm ab,' und nur mit Muhe konnte er sie versöhnen; auch die deutschen Fürsten verliefen ihn gänzlich. _ Sie versammelten sich aufs neue um einen andern Komg zu wählen. Da Heinrich dem Papste das aefor-berte frete Geleit verweigerte, so sandte der Papst ^nen Leaaten imd in dessen Beisein wählten die deutschen Fürsten Seinricks Schwager, Rudols von Schwaben, zum König. Sofort eilte Heinrich herbei, und da er in Baiern, Schwaben und am s^^r- m-iikkliptt fanb'. fd mu6te sich Rudolf nach Sachsen fn 9önn Cm jahrelanger Bürgerkrieg, in welchem 4

10. Mittelalter - S. 91

1879 - Dillenburg : Seel
— 91 — 12. Htibolf von tzabsburg. a. Zustände in Deutschland während des Interregnums. Mit dem Tode Friedrichs Ii. begann für Deutschland eine schwere, verhängnisvolle Zeit. Nach außen war Deutschland machtlos und wurde zum Gefpötte anderer Nationen. Im Innern herrschten Gesetzlosigkeit und Verwilderung, und nur der Starke konnte sich Recht verschaffen. Nachdem Wilhelm von Holland (f. S. 68) in einem Kriege gegen die Friesen gefallen war, wählte ein Theil der deutschen Fürsten Richard von Cornvallis zum deutschen König, während die übrigen Fürsten ihre Stimmen Alfons dem Weifen von Castilien gaben. So hatte Deutschland zwei und in Wirklichkeit doch keinen Kaiser; denn ersterer kam nur einigemal nach Deutschland, um mit feinem Reichthum die Habgier der Fürsten zu befriedigen; letzterer hat Deutschland nie besucht. Beide vergaben der Kaiserkrone ein Vorrecht nach dem andern und duldeten, daß herrfchfüchtige Fürsten ihre Herrschaft auf Kosten des Reiches vergrößerten, indem sie Reichsrechte, Reichslehen, Zölle 2c. widerrechtlich an sich brachten. Wie es die Fürsten trieben, so auch ihre Vasallen, die Ritter. Von ihren Burgen herab überfielen sie die Reisenden und schleppten sie in die Burgverließe, um eilt hohes Lösegeld zu erzwingen, plünderten sie die Güterwagen der Kaufleute und trotzten hinter den festen Mauern allen Gerichten und Gesetzen. Recht und Gerechtigkeit kam ganz abhanden; es war die Zeit des Faustrechts, d. h. des allein in der Stärke beruhenden Rechtes. Auch die heilige Fehme konnte wenig gegen dies Unwesen ausrichten, obwohl die Verbrecher und Frevler die dort gehaudhabte strenge Gerechtigkeit und blutige Vergeltung ernstlich fürchteten. Selbst die in Folge der allgemeinen Unsicherheit sich bildenden Städtebündnisse gaben keinen ausreichenden Schutz. Am schlimmsten war das Loos des B a n e r n -st an des. In den Fehden der Ritter wurden gar häufig die Saatfelder der Bauern vernichtet, Dörfer und Höfe niedergebrannt ; gegen die Verwüstungen der Saaten durch das zahlreiche Wild fand man kein Recht; die Leistungen an Frohndiensten, Stenern und Abgaben aller Art wurden immer höher, und wenn einmal ein Bauer es wagte, sich durch eigne Kraft von der einen oder andern dieser Plagen zu befreien, so waren die härtesten und entehrendsten Strafen fein Theil. Diese entsetzliche Zeit, „die kaiserlose, die schreckliche Zeit," wie sie Schiller nennt, dauerte
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